Der Touring Club Liedolsheim e.V. stellt sich vor

Als am 6. August 1963 von einer Handvoll motorsportbegeisterter Männer der Touring Club Liedolsheim e. V. (TCL) gegründet wurde, dachte wohl in den kühnsten Träumen niemand daran, daß der Name Liedolsheim einmal zu einem motorsportlichen Weltbegriff avancieren würde.

In der nunmehr über 60-jährigen Vereinsgeschichte entwickelte sich die am 7. Mai 1966 eingeweihte und inzwischen zum dritten Mal umgebaute Motorsportanlage zum Austragungsort internationaler Kart-Rennen der Superlative.

Doch nicht nur den Kart-Freunden wird beim TCL viel geboten, auch die Auto- und Motorradfreunde kommen auf ihre Kosten.

Beim Ausbau der Anlage wurde stets der Umweltschutz in den Vordergrund gestellt. Neben unzähligen Deutschen Meisterschaften gaben bei 15 Europameisterschaften und dem Weltchampionat 1984 Spitzenfahrer vieler Nationen im Kart-Motodrom ein Gastspiel.

So stehen jedes Jahr Geschicklichkeitsturniere, Slaloms, Orientierungsfahrten, Fahrerlehrgänge und Sicherheitstrainings fest im Terminkalender. Daneben gehen TCL-Mitglieder bei nationalen und internationalen Veranstaltungen an den Start und zählen dabei zu den erfolgreichsten Kartfahrern.

Besonderes Augenmerk richtet der TCL auf die Förderung des Nachwuchses.Von den derzeit ca. 200 Mitgliedern sind 20 Jugendliche bis 16 Jahre. Die Bemühungen des Vereins liegen vor allem darin, Kindern und Jugendlichen von 8 bis 18 Jahren durch interessante Technikkurse, Fahrerlehrgänge und Vorträge den Kartsport näher zu bringen. Nicht zuletzt trägt der Verein auch mit einem stark reduzierten Mitgliedsbeitrag für Jugendliche zu einem leichteren Einstieg in den Kartsport bei.

Mit dem Bau eines größeren und komfortableren Clubhauses stehen im Innenraum etwa 80 Sitzplätze und unter den überdachten Terrassen ca. 200 Sitzplätze zur Verfügung.

Zu einem Kräftevergleich stehen täglich Leihkarts an der Strecke zur Verfügung, mit denen sich schon namhafte Persönlichkeiten aus Politik und Sport spannende Fights geliefert haben.

Auf der Kartbahn Liedolsheim fuhren u.a. folgende Spitzensportler um den Sieg:

Ayrton Senna da Silva, Sebastian Vettel, Michael Schumacher, Mika Haekkinen, Alain Prost, Ralph Schumacher, Heinz Harald Frentzen, Nick Heidfeld, Bernd Schneider, Stefan Bellof, usw.

Jahr 2010 bis 2020
In diesem Jahrzehnt hat sich viel getan. 2011 wurde der komplette Fahrbahnbelag der Strecke mit erheblichem Aufwand neu asphaltiert. Sicherheitszonen und Sicherheitseinrichtungen wurden erneuert und erweitert. Passend zu den bevorstehenden großen Rennen. In 2012 wurde der ADAC Kart Masters (TCL Veranstalter, 183 Starter) und in 2013 der ADAC Bundesendlauf auf der Kartbahn Liedolsheim ausgerichtet. Im Jubiläumsjahr 2013 mit "50 Jahre TCL" wurde eine große Jubiläumsfeier auf die Beine gestellt. Mit großem Festzelt, Barbetrieb, DJ und Catering wurde diese runde Zahl gebührend gefeiert. Als Höhepunkt des Abends hatte der TCL sich etwas Besonderes für seine Gäste einfallen lassen. Ein beleuchtetes Wasserspiel mit Fontänen in verschiedenen Ausrichtungen und umrahmt von guter Musik, krönte in den Abendstunden diese Jubiläumsfeier. Auch für die kleinen Besucher wurde viel geboten. Von Hüpfburg über Ponyreiten, ein Süßigkeiten -und Crepe´Stand, es war alles dabei was das Herz der kleinen Gäste höher schlagen lies.

Im Jahre 2015 kam dann der Leihkart-Pächter Eric Denner, der mit einem gut durchdachten Konzept, den Leihkart Betrieb wieder gut in Schwung brachte. Eric wollte dann seinen Sohn im Kartfahren unterstützen und übergab dann 2018 den Leihkart Betrieb weiter. In den Pandemie-Jahren 2020-2021 musste erstmalig in der Vereinsgeschichte der komplette Kartbetrieb eingestellt werden. Der TCL hat jedoch jede Gelegenheit genutz und unter strengen Vorgaben die Strecke wieder geöffnet. Die Zeit wurde genutzt und die Jugendtribüne renoviert, wie Erneuerung der Überdachung, Anbringung Zaunelemente, Bodenplatten neu verlegt, usw. Ebenso wurden neue Schilder, Austausch der alten Banden gegen Zaun-elemente (Einfahrtbereich Richtung B36) angebracht und das Mauerwerk der Werkstatt/Gaststätte (Richtung Strecke) neu verputzt und gestrichen.

Dankenswerterweise konnte der TCL die schwierigen Zeiten mit dem ehemaligen Leihkartpächter Mitte des Jahres 2022 endgültig hinter sich lassen. So hat man sich für das Jubiläumsjahr 2023 viel vorgenommen, Hauptaugenmerk liegt auf dem TCL Kartschnupperkurs Training für Kinder von 4-8 Jahren, dann zum einen Renovierungs-und Erneuerungsarbeiten und zum anderen natürlich die 60 Jahre TCL Jubiläumsfeier. Um die Kartbahn Liedolsheim interessant und ansprechend zu halten, müssen viele Pflege- und Instandsetzungsarbeiten gemacht werden, die für den Verein aber auch einen großen Investitionsaufwand darstellen. Im Juli/August 2023 wurden die Besucher-Toiletten komplett erneuert. Im August 2023 wurde das 60-Jahre TCL Jubiläum (Bericht siehe Galerie) mit einem kleinen Leihkartrennen für Mitglieder und Spanferkel gefeiert. Nach der Saison soll im Oktober 2023 die Erneuerung/Sanierung des Fahrerlagers beginnen. 


Fortsetzung folgt

 

Sollten Sie mehr über den Motorsport, den TCL oder die Motorsportanlage wissen wollen, besuchen Sie uns. Die Motorsportanlage liegt an der B 36 zwischen Graben-Neudorf und Linkenheim-Hochstetten. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Touring-Club Liedolsheim e.V. - Satzung

S A T Z U N G
 

§ 1
(1) Der Touring Club Liedolsheim e.V. im ADAC mit Sitz in 76706 Dettenheim, gegründet am 9. August 1963, verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereines ist die Förderung der technischen Entwicklung des Kraftfahrwesens und des Sports.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Pflege des Motorsports, die Errichtung und Unterhaltung der dazu nötigen Sportanlagen, sowie die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mittel des Vereines.

§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfallen seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereines an die gemeinnützige ADAC Luft-Rettung GmbH, München, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 6 MITGLIEDSCHAFT:

(1)Mitglieder werden auf schriftlichen Antrag an den Vorstand aufgenommen. Die Mitgliedsrechte beginnen mit dem Eingang des Jahresbeitrages.

(2) Die Beendigung der Mitgliedschaft bei dem Verein kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erfolgen.

(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand aus der Mitgliederliste des Vereines gestrichen werden, wenn:

  1. das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt oder
  2. die Streichung im Interesse des Vereines notwendig erscheint.

Gegen die Streichung kann innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Streichung rechtswirksam.

§ 7 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER:

(1) Alle volljährigen Mitglieder sind gleichberechtigt und können für jedes Amt gewählt werden. Sie können an allen Veranstaltungen des Vereines teilnehmen und vom Verein Rat, Auskunft und Unterstützung in allen Fragen des Kraftfahrwesens und des Motorsports verlangen. Jedes Mitglied kann Anträge an den Vorstand und die Jahreshauptversammlung richten. Die Mitglieder haben das Recht, die offiziellen Abzeichen des Vereines zu führen.

(2) Die Mitgliedsrechte ruhen, solange der laufende Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt ist oder ein Ausschlussverfahren gegen das Mitglied läuft.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge pünktlich zu entrichten und den Verein zur Erreichung seiner Ziele tatkräftig zu unterstützen. Von allen Mitgliedern wird ein vorbildliches Verhalten bei allen sportlichen Veranstaltungen und im Straßenverkehr vorausgesetzt.

§ 8 EHRENMITGLIEDER:

Personen, die sich um den Motorsport oder den Verein im besonderen verdient gemacht haben, können unter Berücksichtigung der Ehrenordnungs-Kriterien, durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von Beitragszahlungen befreit.

Ehrenmitgliedschaft (ab dem 65. Lebensjahr)
Ehrenmitglieder können vom Vorstand ernannt werden. Es sind solche Personen, die sich besondere Verdienste in Vereinsangelegenheiten erworben haben.

Voraussetzung für die Ernennung zum Ehrenmitglied:
- 15 jährige Mitgliedschaft im TCL und "besondere" Verdienste in Form von ehrenamtlichem Engagement, wie z.B. bei       Veranstaltungen und/oder Arbeitseinsätzen und/oder langjährige Tätigkeiten in der Vorstandschaft.

- ab 40 jähriger Mitgliedschaft
- besondere, herausragende sportliche Leistung
Das Mitglied wird mit Erreichen des 65. Lebensjahres zum Ehrenmitglied ernannt, wenn die oben genannten Voraus-setzungen erfüllt sind.

§ 9 ORGANE:

(1) Hauptversammlung (Mitgliederversammlung):
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereines. Sie findet alljährlich statt und ist durch den Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen einzuberufen. Die Tagesordnung wird mit der Einladung verschickt. Anträge, die auf der Hauptversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 8 Tage vor der Versammlung im Besitz des Vorstandes sein. Anträge, die während der Hauptversammlung eingehen, können nur beraten werden, wenn kein Einspruch der Mitgliederversammlung erfolgt. Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung müssen jedoch immer mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gegeben werden. Eine ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist in allen Fragen beschlussfähig. Der Zuständigkeit der Hauptversammlung unterliegt insbesondere:

       a)  der Bericht des Vorstandes
       b)  der Bericht der Verwaltungsrevisoren      
       c)  die Feststellung der Stimmliste      
       d)  die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes
       e)  die Festsetzung der Aufnahmegebühren und Beiträge
       f)  die Entscheidung über Satzungsänderungen
       g)  die Entscheidung über die Auflösung des Vereines
       h)  Anträge und Verschiedenes

Außerordentliche Hauptversammlungen sind nach Vorstandsbeschluss oder auf Forderung von 30% der Mitglieder einzuberufen. Für die Einberufung und Durchführung gilt das Gleiche wie für die Hauptversammlung

(2) Vorstand:

der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden

dem 2. Vorsitzenden

dem Schatzmeister

 

daneben kann ein erweiterter Vorstand bestehend aus:

 

dem Schriftführer

dem Sportleiter

dem Pressereferenten

den Gerätewarten

dem Organisationsleiter

den Beisitzern

 

gewählt werden.

 

Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand. Der Verein wird außergerichtlich und gerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden als auch dem Schatzmeister jeweils gemein-sam mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

Zu den Pflichten und Rechten des geschäftsführenden Vorstandes gehören vor allem die Geschäftsführung des Vereines, die Ausführung der Beschlüsse der Jahreshaupt-versammlung, der Ausschluss von Mitgliedern, der Verkehr mit den Behörden und anderen Organisationen und die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

 

Das Amt des Vereinsvorstandes wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann hiervon abweichend beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

 

(3) Verwaltungsrevisoren:
Die beiden Verwaltungsrevisoren sind berechtigt, Einsicht in sämtliche Akten und Unterlagen des Vereines zu nehmen, wie Ihnen jederzeit auch die Überwachung der gesamten Geschäftsführung möglich ist. Sie sind verpflichtet, den Vorstand oder die Hauptversammlung über wichtige Wahrnehmungen unverzüglich zu unterrichten. Die Revisoren haben der Hauptversammlung Bericht zu erstatten und die Entlassung des Vorstandes zu beantragen. Sie dürfen im Verein außer diesem kein anderes Amt innehaben.

(4)Kommissionen:
Die Vorstandschaft oder die Hauptversammlung können zur Behandlung besonderer Fragen Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder der Kommission wählen aus ihrer Mitte einen Leiter, der dem Vorstand gegenüber verantwortlich ist und diesem laufend Bericht zu erstatten hat.

 
(5) Alle Ämter sind Ehrenämter, jedoch werden die Unkosten erstattet. Die Inhaber der Ehrenämter im Verein können Ehrenämter in anderen Organisationen nur mit besonderer Genehmigung des Vorstandes ausüben, sofern es sich dabei um Organisationen des Motorsports handelt.

 

§ 10 RECHNUNGSWESEN:

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Über das abgelaufene Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung ein Bericht vorzulegen. Dieser muss aus einer Übersicht über Ausgaben und Einnahmen bestehen. Der Rechenschaftsbericht kann von den Mitgliedern der Hauptversammlung eingesehen werden.

 

§ 11 BEITRÄGE:

Über Art und Höhe der Beiträge sowie einmalige Sonderleistungen entscheidet die Jahreshauptversammlung, die auch die Beitragsgruppen festlegt. Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Kalenderjahres fällig.

§ 12 WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN:

Alle Wahlen und Abstimmungen erfolgen per Akklamation. Sollte ein Antrag auf geheime Wahl oder Abstimmung gestellt werden, so ist vorher über die Art der Wahl abzustimmen. Die geheime Abstimmung ist bei Personenwahlen immer erforderlich, wenn mehr als ein Wahlvorschlag besteht.

Bei Stimmengleichheit ist der Wahlvorgang zu wiederholen. Nochmalige Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Keine Stimmabgabe gilt als Stimmenthaltung. Für eine Wahlentscheidung gilt die einfache Stimmenmehrheit. Davon ausgenommen sind Entscheidungen über die Auflösung des Vereines oder Änderung der Satzung, wofür ¾ Stimmenmehrheit erforderlich ist.


§ 13

Der Verein ist in das Vereinsregister in Bruchsal eingetragen. Der Gerichtsstand ist ebenfalls Bruchsal.


§ 14

Jedes Mitglied kann eine Satzung erhalten.

 

Dettenheim, den 1. Februar 2020